Es geht grundsätzlich bei allen Artikeln --> Minimum ist ein Jahr. Außerdem gibt es keine gesetzliche
Garantie, sondern nur eine gesetzliche
Gewährleistung gegenüber Fabrikationsfehlern, wobei der Hersteller nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf auch den Beweis antreten muss, dass es nicht sein Fehler war. Ab dem 6ten Monat musst Du dem Hersteller den Fehler beweisen.
Früher war das gerne bei Festplatten so mit dem Argument, dass diese häufig außerhalb ihrer Spezifikationen betrieben würden (IDE-HDDs sind nur für ~3 Std/d ausgelegt gewesen) und der Hersteller das nicht in zumutbarem Aufwand nachprüfen kann. Wird bei dem Drucker ähnlich sein --> der ist evtl für 300S/Monat gebaut aber Du kannst ihn logischerweise auch für 1000S/Monat benutzen und wie soll der Hersteller das nachprüfen...in jedem Drucker ein digitales gesichertes Zählwerk einzubauen ist absolut nicht wirtschaftlich?
Grüße