Hi,
also den Klartext muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, wenn man voraussetzt, dass in
jedem Haushalt mindestens ein
neuartiges Empfangsgerät vorhanden ist, dann bedeutet
Modell 1 : Betreibst Du
ausschließlich einen internetfähigen PC, oder ein Laptop, hast aber weder ein Radio,
noch einen Fernseher, zahlst Du Gebühren in voller Höhe (angestrebt sind
17,98 €).
Das heißt also, ein
internetfähiger PC wird wie ein
Fernsehgerät abgerechnet. Noch schöner ist das alternative
Modell 2 : Gehörst Du zu den gesegneten Menschen, die einen festen Wohnsitz haben, zahlst Du Gebühren
in voller Höhe. Und das heißt, ein
Haushalt wird wie ein
Fernsehgerät abgerechnet. Mit anderen Worten:
Es kann in Deutschland keine Haushalte ohne Fernsehgerät geben.Der Gipfel der Genüsse ist schließlich, dass mit der Änderung eine Beweislastumkehr eingeführt werden soll,
Du also beweisen musst, dass Du kein Empfangsgerät besitzt (Modell 1),
beziehungsweise keinen Haushalt führst (Modell 2).

Gruß,