Neue Runde im Netbook-Namensstreit

Bereits im Dezember 2008 berichteten wir darüber, dass der amerikanische Hersteller Psion duch seine Kanzlei Origin Intellectual Property Abmahnungen gegen Nutzer des Wortes "Netbook" ausgesprochen hat. Psion beruft sich hierbei darauf, dass die Firma den Namen bereits vor etlichen Jahren patentrechtlich schützen lies. Nun haben Intel und Dell reagiert und ihrerseits eine Klage gegen die Nutzung von "Netbook" durch Psion eingereicht.

Während Dell sich an die Schiedsstelle des US-Patentamtes gewendet hat, hat Intel durch seine Anwälte Klage beim Bezirksgericht Nordkaliforniens eingelegt. Ziel der Aktionen beider Unternehmen ist allerdings nicht, den Namen "Netbook" für sich schützen zu lassen. Vielmehr wollen sie erreichen, dass Psion die Namensrecht aberkannt und der Begriff frei nutzbar wird. Als Begründung wird angeführt, dass "Netbook" inzwischen von einer breiten Öffentlichkeit "als Gattungsbegriff für eine Kategorie von Notebooks, die klein, günstig und mit geringerer Rechenleistung ausgestattet sind" (Quelle: heise) verwendet. Hierfür führen die Juristen in ihrer Klageschrift eine große Menge von Artikeln aus Zeitschriften an. Zusätzlich wird Psion vorgeworfen, dass man sich den Namen "Netbook" unter Vorgabe falscher Tatsachen 2006 haben schützen lassen: Zu diesem Zeitpunkt soll der Vertrieb des Netbook bereits seit drei Jahren eingestellt gewesen sein.

Psion seinerseit hält dagegen, dass man weiterhin Zubehör für die hauseigenen Geräte mit dem Namen Netbook anbiete und außerdem der Begriff "Netbook" wohl höchstens in die Fachsprache nicht aber in die Umgangssprache Einzug gehalten habe.
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