Internetsperren im Bundestag verabschiedet

Bereits mehrfach haben wir in den vergangenen Wochen über die auf Plänen von Bundesfamilienministerin von der Leyen basierenden Bestrebungen der Bundesregierung Teile des Internets, im Augenblick nur mit kinderpornografischem Inhalt, zu sperren berichtet. Nun hat der Deutsche Bundestag am letzten Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition trotz heftiger Widerstände aus der Bevölkerung das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Das neue Gesetz sieht vor, dass das BKA tagtäglich eine Sperrliste erstellt die von allen Providern ab 10.000 Kunden "unverzüglich" auf DNS (Domain Name System) Ebene umsetzen müssen. Ausgenommen sind Anbieter, die keine öffentlichen Anschlüsse an das Internet vertreiben und selber "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen" verwenden. Das Gesetz, welches aktuell bis 2012 in Kraft treten soll, muss nun den Bundesrat passieren - ein Zustimmung ist aber nicht notwendig - und kann, solange dort keine Einwände geäußert werden, im Sommer oder Herbst in Kraft treten. Einwände des Bunderates sind aber nicht zu erwarten, denn ein Großteil der Bedenken der Länderkammer wurden bereits im Vorfeld aus dem Gesetz entfernt.

Die Punkte die auf die Bedenken des Bundesrates verändert wurden sind im Detail die nun tägliche (und nicht mehr arbeitstägliche) Aktualisierung der Sperrliste und somit auch die tägliche Anpassung der Sperrungen bei den Providern. Weiterhin werden die IP-Adressen von denen auf die eine gesperrte Seite zugegriffen wird nun zwar weiterhin protokolliert aber nicht mehr an die Behörden herausgegeben. Stattdessen erhält das BKA wöchentlich eine anonyme Aufstellung der Zugriffsversuche pro Stunde und gesperrter Seite. Das Schlagwort "Löschen statt sperren" soll nur für Angebote in der EU gelten, Seiten außerhalb der EU dürfen hingegen weiterhin "sofort" gesperrt werden falls das BKA davon ausgehe, "dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen". Eine Information an Provider muss hingegen nur erfolgen, wenn dieser "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist". Für die allenthalben geforderte Kontrolle der Sperrliste des BKAs ist nun ein aus von Personen bestehendes "Expertengremium" beim Bundesdatenschutzbeauftragen vorgesehen, welches die auf der Liste befindlichen Adressen mindestens einmal im Vierteljahr überprüfen soll.

Vertreter der Regierung zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden So sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion Dr. Martina Krogmann, dass sich bei Kinderpornografie niemand auf die Informationsfreiheit berufen können und die Regierung die Pflicht habe, "alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie einzusetzen". Sie vertrat auch die Meinung, dass der "Damm" weitere Inhalte zu zensieren dank der Formulierungen des Gesetzes nicht gebrochen sei. Auch die SPD, z.B. vertreten durch Martin Dörmann, stellte fest, dass für die Ausdehnung von Sperren deutliche Hürden aufgebaut seien. Bereits im Vorfeld hatte die Initiatorin des Gesetzte, Ministerin von der Leyen, es als "zynisch, im Zusammenhang mit Kinderpornografie von Zensur zu sprechen" bezeichnet.

Die Opposition, welche geschlossen gegen das Gesetz votiert hatte, äußerte hingegen harsche Kritik. So sagte der FDP-Abgeordnete Max Stadler, dass das Gesetz die Kinderpornografie "um kein Jota" zurückdrängen wird. Weiterhin sei die Art und Weise der Verabschiedung des Gesetzes nicht über jeden Zweifel erhaben, denn die Beratung vor der Abstimmung sei über ein gänzlich anderes Gesetz erfolgt als vorgesehen. Außerdem sind für ihn Diskussionen um Ausweitungen des Gesetzes so sicher "wie das Amen in der Kirche". Aus der Fraktion der Grünen verlautbarte der Abgeordente Wolfgang Wieland, dass "im Schweinsgalopp" ein "Vorhang für Verbrechen" installiert worden sei. Ferner sei die Kontrolle durch ein Gremium nicht ausreichend, sondern ein Richter müsse die Aufnahme auf die Liste genehmigen. Außerdem sei das Fehle die Möglichkeit eines gerichtlichen Widerspruchsverfahrens. Für die Linke bezeichnete Jörn Wunderlich, dass Gesetz sei ein "Placebo" und öffne in unverhältnismäßiger Weise die Tür für Zensur da eine rechtsstaatliche Kontrolle fehle. Es könne nicht sein, dass Polizeibehörden alleine entscheiden dürften, was publiziert werden darf.

Bereits im Vorfeld hatte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte gegen die Einrichtung des Gremiums in einem Hause verwahrt. Peter Schaar sagte dazu: "Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun, das ist vielmehr eine Aufgabe, die in einer strafrechtlichen Beurteilung besteht." Schaar sieht dadurch die Glaubwürdigkeit seiner Einrichtung gefährdet, da das Gremium als Überwachungsinstanz für das Internet angesehen werden könne. Für seine Weigerung hatte er zwischenzeitlich deutliche Kritik aus dem Regierungslager geerntet, so bezeichnete Dr. Martina Krogmann sie als "abenteuerlich". Ebenso hatte der "Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur" in einem offenen Brief die Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion aufgekündigt, da man trotz der vielen Bedenken bereitwillig "die Büchse der Pandora" zu öffnen obwohl deutlich absehbar sei, dass die einmal eingerichtete Infrastruktur der Zensur "für beliebige Inhalte" angewandt werden könne. Weiter heißt es:

"(...)Die Union missbraucht die Opfer ein zweites Mal um eine allgemeine Internet-Zensur-Infrastruktur einzurichten.
Frau von der Leyen will es weiter dulden, dass sexuell missbrauchte Kinder im Internet zur Schau gestellt werden, sie hält nur einen Vorhang davor. Dabei ist längst klar und belegt, dass sich diese ekelhaften Bilder leichter löschen als verstecken lassen. Aber um Kinderpornografie geht es ja schon lange nicht mehr.(...)
"

Dass die Bedenken der Gegner der Sperren einen ganz realen Hintergrund haben und der schon vor längerem vom Ursula von der Leyen indirekt kolportierte Umkehrschluss Gegner der Internetsperren seien verkappte Befürworter des sexuellen Missbrauchs an Kindern völlig aus der Luft gegriffen ist, zeigt die sowohl im Vorfeld geführte Diskussion um die Ausweitung der Sperren auf "Killerspiele" sowie Urheberrechtsverstöße, islamistische und radikale Inhalte u.a.. Ferner hat bereits in der Vorphase der Sperren sich der CDU/CSU Abgeordnete und stellv. Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach dahingehend geäußert, dass er es für richtig halte "erstmal" nur das Thema der Kinderpornografie zu besprechen, "damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät". Dieser Aussage könnte man durchaus und ohne großen Zwang entnehmen, dass man dringend versuchen möchte das Augenmerk der Öffentlichkeit und somit v.a. der Wähler auf die Kinderpornografie zu fixieren und somit wegen von den angebrachten Befürchtungen weitere Sperren zu lenken - denn diese würde dann sicherlich keine politische Rethorik so leicht mehr anders als beim Namen nennen können: Nämlich Zensur.


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