23.07.2011 11:21 - Kommentare: 0
Samir Udef
Wirtschaft/Politik:

BITKOM - Vergütungspflicht für PCs und Drucker weiter unklar?

Bitkom Logo s
Nun ist endlich die grundsätzliche Klärung der Frage zur Vergütungspflicht von PCs und Druckern möglich.

Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Verfahren zu Urheberrechtsabgaben auf PC- und Druckerverfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. „Mit der Entscheidung können wir leben. Wir sind optimistisch, dass der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Drucker und PCs nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen mittels fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorzunehmen“, sagte Volker Smid vom BITKOM-Präsidium. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun grundsätzliche Auslegungsfragen zur europäischen Richtlinie 2001/29/EG klären. Die konkrete Anwendung ist dann wieder Sache des Bundesgerichtshofs.

Gegenstand der Verfahren sind Forderungen der Verwertungsgesellschaft Wort nach Urheberrechtsabgaben für reprographische Vervielfältigungen für Drucker und PCs für die Jahre 2001 bis 2007 – also vor der neuen, ab 2008 geltenden Rechtslage. Damit soll das legale Kopieren von Werken abgegolten werden. Für jeden in dieser Zeit in Deutschland verkauften PC hatte die VG WORT 30 Euro Abgaben gefordert, pro Drucker sollten zwischen 10 und 300 Euro gezahlt werden. Insgesamt ging es dabei allein bei Druckern um eine Summe von über 900 Millionen Euro. Ende 2007 hatte der BGH die Auffassung des BITKOM bestätigt, dass Drucker alleine nicht geeignet sind, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner. Diese Geräte werden bereits seit vielen Jahren mit Abgaben belegt. Auch pauschale reprographische Urheberrechtsabgaben auf PCs hatte der BGH im Jahre 2008 nach alter Rechtslage für unrechtmäßig erklärt.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die BGH-Urteile aufgehoben. Ausschlaggebend waren damals in erster Linie formale Gründe: Der BGH müsse zunächst prüfen, ob der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet. Genau das ist nun geschehen.
VERWANDTE NEWS
14.05. 09:50 Loewe – Übernahmeangebot durch Apple dementiert Am Wochenende veröffentlichte das Blog Apple Insider detaillierte Informationen zu einer bevorste...
14.05. 09:33 Iran untersagt Firmen Nutzung ausländischer Server Einem Medienbericht zufolge hat die iranische Regierung Banken, Versicherungen und Telefongesells...
10.05. 10:40 Jedes zweite deutsche Unternehmen setzt auf soziale Medien Jedes zweite deutsche Unternehmen setzt auf soziale Medien.
VERWANDTE ARTIKEL
be quiet! Shadow Rock TopFlow SR1 – Leiser Kühler für HTPCs? Der bekannte Netzteilhersteller be quiet! erweitert erneut sein Produktp...
Fantec 3DFHDL Mediaplayer im Test Mit dem Fantec 3DFHDL haben uns die deutschen Multimediaexperten aus Ham...
Streacom FC8S HTPC-Gehäuse im Test Das FC8S Gehäuse vom Hersteller Streacom ist ein kleines, schickes HTPC-...
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Sollten Sie Ihrer Antwort nicht sicher sein, starten Sie ein neues Thema.
noch 2500 Zeichen
Du kannst dich auch einloggen oder registrieren, anstatt als Gast zu kommentieren.
Verifizierung:
Name:
E-Mail: