01.08.2011 15:18 - Kommentare: 0
Tim Voigtländer
Wirtschaft/Politik:

BITKOM - Jeder Zweite geht während der Arbeit privat ins Internet

Bitkom Logo s 
Jeder zweite berufliche Internetnutzer verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben.


Weibliche Mitarbeiter sollen von dieser Möglichkeit etwas häufiger Gebrauch machen als männliche (55 gegenüber 48 Prozent). Jede dritte Frau nutzt den Webzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern ist es lediglich jeder vierte. Am häufigsten werden dabei private E-Mails gecheckt. Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, tut dies zum Mailing. Jeder vierte sucht Informationen für private Zwecke. Jeweils ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder achte besucht Online-Communitys, acht Prozent spielen Online-Spiele.

Ob die private Internet-Nutzung im Job erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. BITKOM hat dazu die folgenden Tipps zusammengestellt die sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtssprechung ableiten.

Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
  • Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
  • Ohne konkrete Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internetnutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche Übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.

Wie können sich Arbeitnehmer absichern?
  • Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?
  • Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.

Droht im Zweifelsfall die Kündigung?
  • Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.

Weitere Informationen sind auf den Seiten von BITKOM zu finden.
VERWANDTE NEWS
14.05. 09:50 Loewe – Übernahmeangebot durch Apple dementiert Am Wochenende veröffentlichte das Blog Apple Insider detaillierte Informationen zu einer bevorste...
14.05. 09:33 Iran untersagt Firmen Nutzung ausländischer Server Einem Medienbericht zufolge hat die iranische Regierung Banken, Versicherungen und Telefongesells...
10.05. 10:40 Jedes zweite deutsche Unternehmen setzt auf soziale Medien Jedes zweite deutsche Unternehmen setzt auf soziale Medien.
VERWANDTE ARTIKEL
be quiet! Shadow Rock TopFlow SR1 – Leiser Kühler für HTPCs? Der bekannte Netzteilhersteller be quiet! erweitert erneut sein Produktp...
Fantec 3DFHDL Mediaplayer im Test Mit dem Fantec 3DFHDL haben uns die deutschen Multimediaexperten aus Ham...
Streacom FC8S HTPC-Gehäuse im Test Das FC8S Gehäuse vom Hersteller Streacom ist ein kleines, schickes HTPC-...
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Sollten Sie Ihrer Antwort nicht sicher sein, starten Sie ein neues Thema.
noch 2500 Zeichen
Du kannst dich auch einloggen oder registrieren, anstatt als Gast zu kommentieren.
Verifizierung:
Name:
E-Mail: