Bundeskriminalamt nimmt Software-Fälscher in Haft

Die Staatsanwaltschaft Bochum führt die Ermittlungen wegen des dringenden Verdachts gewerbsmäßig begangener Straftaten gegen das Urheber- und Markengesetz. Da die Software-Plagiate zum Teil auch an Endkunden vertrieben wurden, besteht zudem der dringende Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der Erwerber dieser Plagiate. Der verursachte Schaden beläuft sich nach derzeitigem Ermittlungsstand auf mindestens drei Millionen Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum und des Bundeskriminalamtes dauern weiter an.

Im Rahmen einer in dieser Woche in mehreren Firmen und Privaträumlichkeiten zeitgleich durchgeführten Razzia wurde weiteres Beweismaterial beschlagnahmt. Gegen den Hauptbeschuldigten wurde Haftbefehl erlassen, da die Gefahr der Flucht und Verdunkelung besteht. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

"Mit der von der Staatsanwaltschaft Bochum und dem Bundeskriminalamt durchgeführten Razzia ist ein weiterer Schlag gegen die Softwarepiraterie gelungen. Der inhaftierte Hauptbeschuldigte ist nach unserer Auffassung eine wichtige Persönlichkeit im organisierten Handel mit Softwarefälschungen. Wer sich mit Software-Kriminalität in großem Stil bereichern will, muss damit rechnen, dass mit aller Härte gegen ihn vorgegangen wird. Nur so lassen sich dem Staat, der Wirtschaft und den Endkunden entstehende Schäden wirksam eindämmen", so Dr. Dirk Seiler, Rechtsanwalt aus Frankfurt und Vertreter von Microsoft in diesem Verfahren.
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