BGH-Urteil: Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Die Fragestellung, ob auf Drucker eine Urheberrechtsabgabe gezahlt werden müsse, hatte in der Vergangenheit zahlreiche Landes- und Berufungsgerichte beschäftigt. Klägerin war die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die sich um die urheberechtlichen Angelegenheiten von Verlegern und Autoren kümmert. Hewlett-Packard verlor 2004 und 2005 den Prozess gegen die Verwertungsgesellschaft Wort, Canon gewann ihn kürzlich. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute diesen Urteilen wiedersprochen und schaffte in Bezug auf Drucker vorerst Klarheit, allerdings bietet das am 1.1.2008 in Kraft tretende neue Urheberecht noch Diskussionsstoff.

Ein Auszug der Pressemitteilung vom 7.12.07 lautet wie folgt:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für Drucker keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG besteht, weil diese Geräte nicht im Sinne dieser Bestimmung zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung bestimmt sind. Allein mit einem Drucker könne nicht vervielfältigt werden. Aber auch im Zusammenwirken mit anderen Geräten seien Drucker nicht zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt oder geeignet.

Quelle: Pressemitteilung BGH

Somit wäre klar definiert, dass nach derzeitiger Rechtslage ein Drucker alleine nicht imstande ist, alleine eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Allerdings wird das am 05.07.07 vom Bundestag verabschiedete "Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" mit dem 1.1.08 in Kraft treten. Dieses sieht Abgaben auf Geräte auch dann vor, wenn diese nur in Verbindung mit anderen Geräten zur Urheberrechtsverletzung taugen. Somit bietet sich im neuen Jahr eine neue zivilrechtliche Grundlage, auf derer eine erneute Klage dann Erfolg haben könnte.

Der BGH ließ in seiner Pressemitteilung ebenfalls verlauten, dass man im Jahr 2008 die Rechtslage für Kopierstationen und PCs sowie Multifunktionsgeräte gesondert beurteilen wird. Gerade Multifunktionsgeräte bieten aufgrund des verbauten Scanners die Möglichkeit zur Urheberrechtsverletzung, sodass man hier nach derzeitiger Rechtslage und erst Recht ab Januar 2008 ein Urteil "pro Abgabe" erwarten kann.
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