Wahlcomputer in Karlsruhe gescheitert

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hat den Einsatz der 1800 Wahlcomputer im Rahmen der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt. Da die Richter aber keinen Anhalt für Manipulationen an der Wahl 2005 sahen, bleibt das Ergebnis gültig.

Gegen den Einsatz der Computer der niederländischen Firma Nedap hat u.a. der hessische Physiker Ulrich Wiesner und sein Vater, der Politologe Joachim Wiesner, Verfassungsbeschwerde eingelegt, dabei waren sie u.a. vom Chaos Computer Club unterstützt worden. Die Spezialisten hatten u.a. demonstriert wie leicht sich diese Geräte manipulieren ließen. In ihrer Argumentation führten sie aus, dass durch die rein elektronische Erfassung und Auswertung gezielte Manipulationen oder auch schlichte Programmierfehler nicht oder nur schwer erkannt werden könnten. Die Verfassungsrichter schlossen sich dieser Argumentation weitgehend an und haben den Einsatz von Wahlmaschinen, die eine solche Kontrolle nicht zulassen untersagt. Außerdem betonten sie, dass es dem Bürger möglich sein müsse ohne weitreichende Computer-Kenntnisse das Ergebnis der Wahl nachzuvollziehen und ggf. zu kontrollieren.

Gegen den grundsätzlichen Einsatz von wie auch immer gearteten Maschinen bei einer Wahl gingen die Richter aber nicht vor und ließen die Veränderung des Bundeswahlgesetzes zu "Wahlgeräten" unverändert bestehen. Sollte also eine andere Form eine Wahlcomputers ermöglichen, die Maßstäbe an Sicherheit und Kontrollierbarkeit zu erfüllen, dann könnte er durchaus verfassungskonform sein.
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