HTC-Smartphones dürfen weiterhin verkauft werden

Vor wenigen Wochen berichteten wir, dass der in München ansässige Patenthänder IP-Com eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von HTC-Geräten mit UMTS wegen angeblicher Verletztung von IP-Com-Patenten erwirkt hatte. Diese Verfügung wurde nun vom Berufungsgericht ausgesetzt. Somit dürfen die Geräte mit UMTS, wie z.B. das bekannte "Googlehandy" G1 oder das HTC Magic, vorläufig uneingeschränkt verkauft werden. Das Gericht hat beiden Parteien eine Frist von vier Wochen eingeräumt, um sich auf eine Anhörung zur Sache vorzubereiten.

HTC zeigte sich über die Entwicklung sehr erfreut. Man sei überzeugt, dass man nicht nur keine Patente verletzt habe sondern bezweifle auch weiterhin, dass die Patente von IP-Com überhaupt gültig seinen. Passend dazu hat HTC bereits zu Anfang der Woche drei weitere auf Googles OpenSource-Betriebssystem Android basierende Geräte angekündigt, die den Erfolg von 500000 G1-Smartphones im vierten Quartal 2008 fortsetzen sollen.

IP-Com war mit seinen Vorderungen von 12 Milliarden Euro bereits im letzten Jahr gegenüber Nokia erstmal an die Öffentlichkeit getreten, Nokia hatte die Zahlung ebenfalls abgelehnt und die Gültigkeit der Patente bezweifelt.
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