USK äußert sich zu ihren Leitkriterien von Computer- und Videospielen

Erstmals veröffentlicht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Leitkriterien für die Prüfung von Computer- und Videospielen.

Die Leitkriterien schreiben fest, welche Grundannahmen bei der jugendschutzrechtlichen Bewertung eine Rolle spielen. „Diese Leitkriterien sind damit intern eine zentrale Grundlage für die Prüfgremien und bieten gleichzeitig hilfreiche Information sowohl für Nutzer als auch für Spielehersteller“, so Geschäftsführer Felix Falk.

Die aufgeführten Aspekte sollen sich unter anderem auf Gameplay, Inhalt, Atmosphäre, Jugendaffinität, Realismus und Glaubwürdigkeit beziehen. Die Leitkriterien ergeben sich zudem aus geltenden Gesetzen, Erkenntnissen aus der Wissenschaft, den Grundsätzen der USK und der Spruchpraxis aus den 30.000 USK-Prüfungen in 16 Jahren, so die Prüfstelle. Doch auch der gesellschaftliche Diskurs spiele eine Rolle. Sie sollen von einem Expertenkreis erarbeitet und vom Beirat der USK beschlossen und in Kraft gesetzt worden sein. „Nachdem zu Beginn dieses Jahres bereits die neuen Prüfgrundsätze in Kraft getreten sind, freue ich mich, dass wir mit diesem zweiten Schritt die USK-Prüfverfahren noch stringenter und transparenter machen können“, so Wolfgang Hußmann, Vorsitzender des USK-Beirats.
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