Doom erhält USK 16 Freigabe

Nachdem Doom von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen wurde, konnte es in einem Verfahren der USK nun „ab 16“ freigegeben werden.



Doom gilt als einer der Meilensteine in der Geschichte der Computerspiele. Dabei vereinigte das Spiel erstmals Singleplayer- und Multiplayer-Erfahrungen in einem Spiel. „Die Entscheidung zu Doom macht deutlich, wie sehr sich die gesellschaftliche Akzeptanz und das öffentliche Verständnis von Computerspielen seit der Veröffentlichung von Doom 1993 gewandelt hat“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „Solche Entwicklungen werden im Jugendschutz und in der Spruchpraxis von Institutionen wie der BPjM und der USK berücksichtigt.“ Dabei sieht das Jugendschutzgesetz vor, dass zehn Jahre nach Indizierung die Listenstreichung beantragt werden kann. Als Rechteinhaber hatte das die ZeniMax Germany GmbH als Rechteinhaber erfolgreich bei der BPjM beantragt. Dadurch konnte Doom als nicht indiziertes Spiel bei der USK eingereicht und nach der Gremienprüfung mit „ab 16“ gekennzeichnet werden.



Während im Filmbereich Listenstreichungen weitaus häufiger der Fall sind, werden bei der BPjM immer weniger Anträge für Spiele gestellt. „Entscheidungen wie diese sind wichtig, denn sie zeigen, dass der Jugendschutz zeitgemäß ist und dadurch glaubwürdig bleibt“, gibt Falk zu bedenken.
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Kategorie: PC-Spiele
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