Gerichtsurteil: Navigation per Smartphone bei der Autofahrt verboten

Jedem Autofahrer sollte klar sein, dass das Versenden von Textnachrichten oder das Telefonieren während der Autofahrt verboten ist. Dies gilt laut einem aktuellen Urteil auch für die Verwendung der Navigationshilfe von Smartphones.

"Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird." Dies hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

Ein 29-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen hatte während einer Fahrt mit seinem Pkw ein Smartphone in der Hand gehalten, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine Polizeistreife nicht bemerkt. Laut dem Polizeibericht befand sich das Smartphone während der Fahrt in seiner rechten Hand und es wurde wohl eine Zieleingabe getätigt. Der Fahrer zog vor Gericht, da er das Smartphone nicht zur Kommunikation, sondern nur als Navigationshilfe verwenden wollte. Laut dem Gerichtsurteil wurde der Fahrer für schuldig befunden.

Es ist also nicht erlaubt, ein Smartphone als Navigationshilfe zu nutzen, wenn man das Gerät während der Fahrt in der Hand hält.
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Kategorie: Smartphones
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