Verbraucherzentrale verklagt Facebook wegen Datenweitergabe

Bei der Klage der vbzv (Verbraucherzentrale Bundesverband) vor dem Landgericht Berlin wird dem sozialen Netzwerk Facebook ein Verstoß gegen das Telemedien-Gesetz, sowie gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs vorgeworfen.

In der Klage geht es genauer um das "App-Zentrum" von Facebook, dieses soll bei der Benutzung von Apps den Nutzer nicht mehr nach seiner Zustimmung zu der Weitergabe seiner Daten fragen, sondern diese einfach voraussetzen. Einige der Rechte, die sich ein App-Anbieter dadurch bemächtigen kann, sind beispielsweise auf Chats zuzugreifen, im Namen des Nutzers Beiträge zu schreiben oder persönliche Daten auszulesen.

Gegenüber Heise äußerste man sich bei Facebook "enttäuscht über das Vorgehen" der vbzv. Facebook sei "industrieweit führend in Sachen Transparenz und gewähre wie kaum ein anderer Nutzern Einfluss drauf, in welcher Art und Weise private Daten an Anbieter von Fremd-Anwendungen weiter gegeben würden". Weiter sei man überrascht, dass der vbzv es für sinnvoll erachtet, Zeit und öffentliche Gelder für eine derartige gerichtliche Auseinandersetzung zu opfern. Das soziale Netzwerk gibt sich überzeugt, dass es für Verbraucher in Deutschland "größere Probleme gibt, als die Schriftgröße und Anordnung bestimmter Texte auf der Facebook-Webseite".
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Kategorie: Webwatch
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