Die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben wie bereits angekündigt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 eingereicht. Die Beschwerde wurde von der Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak verfasst.
Zusammen mit der Beschwerdeschrift wurde eine Liste von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen, übergeben, teilte der AK Vorrat mit. Der AK Vorrat sieht das Zensusgesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, in Teilen als verfassungswidrig an.
„Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", sagte die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat. „So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen."
Zusätzlich seien bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt, erklärte Dworschak weiter. Die Erhebung ist somit nicht anonym, da Name und Anschrift wie der Rest der gesammelten Daten vier Jahre lang gespeichert werden.
Für die Volkszählung 2011 werden die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen im nächsten Jahr in einer großen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Außerdem sind bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung dazu verpflichtet, zusätzliche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Die Regierung stellt jedoch auch Fragen, welche die EU nicht vorschreibt, beispielsweise nach der Religionszugehörigkeit.
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Zusammen mit der Beschwerdeschrift wurde eine Liste von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen, übergeben, teilte der AK Vorrat mit. Der AK Vorrat sieht das Zensusgesetz, das der Volkszählung 2011 zugrunde liegt, in Teilen als verfassungswidrig an.
„Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", sagte die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat. „So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen."
Zusätzlich seien bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt, erklärte Dworschak weiter. Die Erhebung ist somit nicht anonym, da Name und Anschrift wie der Rest der gesammelten Daten vier Jahre lang gespeichert werden.
Für die Volkszählung 2011 werden die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen im nächsten Jahr in einer großen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Außerdem sind bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung dazu verpflichtet, zusätzliche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Die Regierung stellt jedoch auch Fragen, welche die EU nicht vorschreibt, beispielsweise nach der Religionszugehörigkeit.
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