Apple vs. Samsung – Galaxy Tab 10.1 N darf weiterhin in Deutschland vertrieben werden

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Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 N weiterhin in Deutschland vertreiben. Das geht aus der heute vom Landgericht Düsseldorf getroffenen Entscheidung hervor. Auch beim abgeänderten Galaxy Tab 10.1 hat Apple versucht eine einstweilige Verfügung zur Unterbindung des Vertriebs zu erlangen.

Laut dem Urteil sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, „dass sich das im Design geänderte Galaxy Tab 10.1 N nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt“. Dadurch liegt laut dem zuständigen Gericht keine Verletzung des Apple zugesprochenen Geschmacksmusters vor.

Darüber hinaus bestätigt das Gericht, das Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 N nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde, wie Apple als weitere Begründung im Antrag angefügt hatte. Laut Gericht handle es sich bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1 N um „gleichwertige Konkurrenzprodukte“.

Die Hauptverhandlung, bei der endgültig entschieden wird ob Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 N Apples Rechte verletzt, ist für den 25. September angesetzt.
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Kategorie: Wirtschaft/Politik
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