Laut dem Urteil sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, „dass sich das im Design geänderte Galaxy Tab 10.1 N nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt“. Dadurch liegt laut dem zuständigen Gericht keine Verletzung des Apple zugesprochenen Geschmacksmusters vor.
Darüber hinaus bestätigt das Gericht, das Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 N nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde, wie Apple als weitere Begründung im Antrag angefügt hatte. Laut Gericht handle es sich bei Apples iPad-Geräten und Samsungs Galaxy Tab 10.1 N um „gleichwertige Konkurrenzprodukte“.
Die Hauptverhandlung, bei der endgültig entschieden wird ob Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 N Apples Rechte verletzt, ist für den 25. September angesetzt.