Kino.to – Schuldspruch für Programmierer

Wie wir bereits berichteten, muss sich der leitende Programmierer des geschlossenen Internetfilmportales Kino.to vor Gericht verantworten. Nun hat das zuständige Landgericht Leipzig den Programmierer für schuldig befunden.

Der leitende Programmierer des Internetfilmportals Kino.to wurde vom Landgericht Leipzig der massenhaften Verletzung von Urheberrechten für schuldig befunden. Dabei wurde das Strafmaß auf drei Jahre und zehn Monate festgelegt.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht vier Monate unter den von der Strafanwaltschaft geforderten 50 Monaten. Der 29-jährige Programmierer hatte zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt, was so vom Gericht auch als Milderungsgrund gewertet wurde. In diesem Geständnis gab der junge Mann zu, die Webseite von Anfang an programmiert zu haben. In der internen Hierarchie soll der demnach die Nummer zwei, gleich hinter dem Gründer des Portals gewesen sein. Kurz vor seiner Verhaftung soll er sogar die „Chef-Positon“ inne gehabt haben. Der eigentliche Drahtzieher hab ihn wohl aus Angst vor Entdeckung vorgeschoben, sagte der Mann.

Die Webseite besuchten stellenweise mehr als vier Millionen Nutzer täglich. Dabei habe Kino.to rund 135.000 Filme, Serienfolgen, Dokumentationen, sprich Urheberrechtlich geschütztes Material über Filehoster zur Verfügung gestellt. Durch die hohen Besucherzahlen verdienten die Betreiber auch beachtliche Summen durch Werbeeinnahmen. Mehr als eine halbe Millionen Euro soll der Programmierer kassiert haben.
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Kategorie: Wirtschaft/Politik
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